Antragstellung

Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe

Die Formulare für eine Beantragung in der Stadt Karlsruhe erhalten Sie von der Koordinierungs- und Fachstelle unter den Kontaktdaten.
Die nächste Frist für die Einreichung eines Antrags lautet:
15. Januar 2024

Landratsamt Karlsruhe

Hier finden Sie die Formulare für eine Antragstellung im Landkreis Karlsruhe:

Flyer und Logo

Hier finden Sie den Flyer des Landkreises Karlsruhe und hier die Logos für Veröffentlichungen.

Die Fristen im Jahr 2024 für die Einreichung eines Antrags lauten:

23. Februar

7. Juni

13. September

22. November (für Projekte, die 2025 starten möchten)

Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nicht-staatliche gemeinnützige Institutionen, Organisationen und Vereine, deren beantragte Projekte und Maßnahmen sich an die Menschen im jeweiligen Fördergebiet richten (Stadt- oder Landkreis Karlsruhe).
Nicht gefördert werden können insbesondere Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der partei- internen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen.

Förderfähige Posten
Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten. Anschaffungen können im Rahmen des Projekts in Höhe von bis zu 800 Euro zzgl. MwSt. getätigt werden.

Auswahlverfahren
Der Begleitausschuss entscheidet zum nächsten Sitzungstermin im Abstimmungsverfahren über die vorliegenden Projektanträge.

Abrechnung
Die Abrechnung und das Einreichen eines Abschlussberichts erfolgt spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Projektes. Die Vorlage für den Bericht erhalten Sie von der Koordinierungs- und Fachstelle.

Beantragung
Sie können einen Antrag immer nur für ein Jahr stellen, d.h. Ihr Projekt muss mit dem laufenden Kalenderjahr finanziell abgeschlossen sein. Die Anträge für Projekte sind

  • per Postweg als Antrag mit Originalunterschrift und zusätzlich per E-Mail beim Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe oder
  • per E-Mail beim Landratsamt Karlsruhe

einzureichen.

Da im Stadt- und Landkreis verschiedene Anträge verwendet werden und auch unterschiedliche Regelungen gelten, können keine weiteren allgemeinen Aussagen zur Beantragung getroffen werden. Wenn Sie sich informieren oder einen Antrag stellen möchten, nehmen Sie mit der zuständigen Koordinierungs- und Fachstelle Kontakt auf.